Die Steuerverwaltung ist in der Berechnung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand – unter Berücksichtigung der von den Rekurrenten in der Steuererklärung 2013 deklarierten Einkünfte von CHF 113'275.-- (pag. 48 f.) – von einem Reineinkommen bei den kantonalen Steuern von CHF 92'365.-- (pag. 72) ausgegangen. Der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission hat die Pauschalen für die übrigen Berufskosten von CHF 2'147.-- sowie jene für Berufskosten des Nebenerwerbs von CHF 1'000.-- (pag. 72) rechnerisch ausgeglichen, da diese Pauschalen keine effektiven Kosten mit einem nachgewiesenen Mittelabfluss darstellen.