- 10 - Verzugszinsen von CHF 605.-- berücksichtigt haben wollen (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 27.1.2017), kann aufgrund der Aktenlage nicht eruiert werden, ob es sich dabei um bestehende Steuerschulden handelt oder um die für das Jahr 2013 geschuldeten Steuern, weshalb diese in der Vermögensvergleichsberechnung keine Beachtung finden. Unter Berücksichtigung des Vorerwähnten beträgt die bereinigte Vermögensveränderung somit CHF 52'441.--. 5.2 Verfügbares Einkommen