___ stammende Bargeld dort deponiert worden ist. Sodann hat die Steuerrekurskommission das Bankguthaben per Ende 2013 lediglich im Umfang von CHF 22'050.-- (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 27.1.2017, Beilage, Steuerbescheinigung der Bankkonten) berücksichtigt bzw. gegenüber dem deklarierten Wert von CHF 23'535.-- um CHF 1'530.-- korrigiert. Weiter sind die Schulden zu berücksichtigen, wobei der Privatkredit bei der F.________Bank im Jahr 2013 noch CHF 8'132.-- betragen hat (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 27.1.2017, Beilage, Steuerbescheinigung). Soweit die Rekurrenten auch die Steuerschulden von CHF 17'500.-- und