Die Belege datieren beide aus dem Jahr 2011. Gemäss diesen wurde vom ausländischen Bankkonto der Rekurrentin ein Betrag von EURO 3'650.-- und ein solcher von CHF 2'000.-- abgehoben. Ob das entsprechende Geld aus dem angeblichen Verkauf von Gold stammt, ist jedoch nicht nachgewiesen. Nichtsdestotrotz haben die Rekurrenten damit wohl nachweisen können, dass im Jahr 2011 Vermögenswerte im Umfang von rund CHF 7'450.-- (CHF 2'000.-- plus EURO 3'650.-- mal rund 1.5 [durchschnittlicher Euro-Kurs vom betreffenden Tag]) aus ausländischen, nicht deklarierten Bankkonten stammten.