Hinsichtlich der Vermögensveränderung geht aus den Akten hervor, dass die Rekurrenten in der Steuererklärung des Vorjahrs 2012 ausser einem Fahrzeug mit einem Steuerwert von CHF 1'428.-- kein weiteres Vermögen deklarierten (pag. 8 f.). Weiter wiesen die Rekurrenten Schulden in Höhe von CHF 19'032.-- gegenüber der F.________Bank aus (pag. 8). Entsprechend betrug das Reinvermögen der Rekurrenten pro 2012 minus CHF 17'604.--. In der (nachgereichten) Steuererklärung pro 2013 deklarierten die Rekurrenten Bankguthaben von CHF 23'535.-- sowie Bargeld von CHF 25'000.--. Den Steuerwert ihres Fahrzeugs deklarierten sie mit CHF 918.--.