Aus der überarbeiteten Vermögensvergleichsberechnung ergibt sich, dass durch die Steuerrekurskommission diverse Anpassungen vorgenommen wurden – auch unter Berücksichtigung der Vorbringen der Rekurrenten in der Eingabe vom 27. Januar 2017 (Stellungnahme zur angekündigten "reformatio in peius; vgl. Bst. H hiervor) –, sodass letztlich ein Fehlbetrag von CHF 51'651.-- resultiert. In der Folge wird zu den wesentlichen Abweichungen in der überarbeiteten Version der Steuerrekurskommission Stellung genommen: -9- 5.1 Vermögensveränderung