Im Jahr 2013 deklarierten die Rekurrenten hingegen ein Vermögen von CHF 51'394.-- (pag. 47 f. und 66). Auf Grund dieser Daten nahm die Steuerverwaltung eine Berechnung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand vor. Bei der Prüfung dieser Berechnung stellte sie einen erheblichen Einkommensfehlbetrag fest. Aus der Vermögensvergleichsberechnung resultierte ein unbegründeter Fehlbetrag von rund CHF 43'482.-- (pag. 66), welcher mit Einspracheentscheiden vom 14. Juli 2015 (Versand 3.6.2015; vgl. Mail der Steuerverwaltung an die Steuerrekurskommission vom 6.7.2015; pag. 78 ff.) dem Einkommen des Rekurrenten aufgerechnet wurde (pag. 78 und 80).