4. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Vornahme einer (Teil-)Ermessenstaxation vorliegend erfüllt waren. Nachdem die Rekurrenten für das Steuerjahr 2013 vorerst nach Ermessen veranlagt worden waren, nahm die Steuerverwaltung gestützt auf die erst nachträglich eingereichte Steuererklärung im Einspracheverfahren die ordentliche Veranlagung vor. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 und Mahnung vom 15. Januar 2015 wurden die Rekurrenten seitens der Steuerverwaltung aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen (pag. 64 f.). Dieser Aufforderung kamen die Rekurrenten teilweise nach (pag 62).