Diese Bankkonten seien aufgelöst worden. Sodann hätten sie festgestellt, dass die Steuererklärung pro 2013 Fehler enthalte. Das Bankguthaben habe gemäss Zins- und Kapitalbescheinigungen pro 2013 CHF 22'049.-- und nicht CHF 23'535.-- betragen. Auch hätten die Schulden gegenüber der F.________Bank im Umfang von CHF 8'132.-- weiterhin bestanden und es seien Schuldzinsen von CHF 1'601.-- angefallen. Schliesslich sei bei den Schulden die Steuerschulden per 31. Dezember 2013 von CHF 17'500.- - und die Verzugszinsen von CHF 605.-- nicht aufgeführt worden. Auf den Inhalt der einzelnen Rechtsschriften wird, sofern entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen.