Unter Berücksichtigung der ermessensweise ermittelten Lebenshaltungskosten, des verfügbaren Einkommens der Rekurrenten pro 2013 und insbesondere der Vermögensveränderung gegenüber dem Vorjahr, habe der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission einen Fehlbetrag von CHF 65'695.-- ermittelt. Die seitens der Rekurrenten eingereichten Unterlagen bezüglich der Vermögenszunahme seien nur teilweise aussagekräftig bzw. glaubwürdig. Den Rekurrenten ist Gelegenheit eingeräumt worden zu einer allfälligen Änderung des Einspracheentscheids Stellung zu nehmen und sachdienliche Unterlagen einzureichen.