Da keine Angaben über die Lebenshaltungskosten der Rekurrenten vorlägen, habe der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission auf die Zahlen der Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik (BfS) den Kanton Bern betreffend, abgestellt. Unter Berücksichtigung der ermessensweise ermittelten Lebenshaltungskosten, des verfügbaren Einkommens der Rekurrenten pro 2013 und insbesondere der Vermögensveränderung gegenüber dem Vorjahr, habe der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission einen Fehlbetrag von CHF 65'695.-- ermittelt.