-3- erhöhen. Der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission habe die Berechnung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand überprüft und eine eigene Berechnung erstellt. Da keine Angaben über die Lebenshaltungskosten der Rekurrenten vorlägen, habe der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission auf die Zahlen der Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik (BfS) den Kanton Bern betreffend, abgestellt.