H. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 hat der Präsident der Steuerrekurskommission den Rekurrenten mitgeteilt, dass die Steuerrekurskommission in Erwägung ziehe, die Einspracheentscheide pro 2013 zu ihren Ungunsten abzuändern (sog. "reformatio in peius"). Dabei ziehe die Steuerrekurskommission in Betracht, das seitens der Steuerverwaltung ermessensweise aufgerechnet Einkommen von CHF 43'482.-- um CHF 22'213.-- auf CHF 65'695.-- zu