E. Am 17. August 2015 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Sie hält im Wesentlichen fest, im Einspracheverfahren sei festgestellt worden, dass das Vermögen der Rekurrenten gegenüber dem Vorjahr um CHF 68'998.-- zugenommen habe. Insbesondere seien neu Bargeld in Höhe von CHF 25'000.-- und zwei Bankkonten mit einem Bestand von total CHF 23'535.-- deklariert worden. Überdies seien die im Vorjahr geltend gemachten Schulden von CHF 19'032.-- nicht mehr aufgeführt worden.