Bezüglich des angesparten Geldes halten die Rekurrenten fest, dass auch dieses im Schliessfach aufbewahrt worden sei. Das Geld stamme vom Arbeitgeber des Rekurrenten, mit welchem die Überstunden der Jahre 2012 und 2013 sowie ein Teil des 13. Monatslohns des Rekurrenten abgegolten worden sei.