B. Mit Schreiben vom 1. Juli 2015 (Poststempel vom 2.7.2015) haben die Rekurrenten gegen die Einspracheentscheide Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und sinngemäss die Streichung der erfolgten Aufrechnung von CHF 43'482.-- beantragt. Zur Begründung bringen sie vor, dass sie in den letzten fünf Jahren Bargeld angespart hätten, welches fälschlicherweise nicht deklariert worden sei. Ihr Steuerberater habe ihnen im Jahr 2013 geraten das Bargeld zu deklarieren. Weiter hätten sie anlässlich ihrer Hochzeit Gold erhalten. Dieses Gold hätten sie in D.________ (Ausland) verkauft und auf ihr Bankkonto einbezahlt.