Da die Rekurrenten auf die Aufforderung nicht reagierten, liess ihnen die Steuerverwaltung am 14. April 2015 die Vorabdrucke zu den Einspracheentscheiden zukommen. Da die Rekurrenten innert der angesetzten Frist keine Gegenbemerkungen einreichten, eröffnete die Steuerverwaltung am 3. Juni 2015 die Einspracheentscheide (datiert vom 14.7.2015), wobei das festgestellte Einkommensmanko von CHF 43'482.-- dem Einkommen der Rekurrenten aufgerechnet wurde.