Mit Schreiben vom 5. März 2015 teilte die Steuerverwaltung den Rekurrenten mit, dass die einverlangten Unterlagen und Ergänzungen nicht eingereicht worden seien. Die Steuerverwaltung brachte weiter vor, dass das festgestellte Einkommensmanko aufgerechnet werde, falls die Rekurrenten innert 20 Tagen der Aufforderung nicht nachkommen würden. Da die Rekurrenten auf die Aufforderung nicht reagierten, liess ihnen die Steuerverwaltung am 14. April 2015 die Vorabdrucke zu den Einspracheentscheiden zukommen.