Gestützt auf die vorhandenen Unterlagen und die deklarierten Daten in der Steuererklärung pro 2013 stellte die Steuerverwaltung sodann mittels Berechnung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand ein Einkommensmanko von CHF 43'482.-- fest. Die entsprechende Berechnung liess sie den Rekurrenten am 10. Februar 2015 zur Prüfung und Stellungnahme zukommen. Seitens der Rekurrenten erfolgte keine Stellungnahme. Mit Schreiben vom 5. März 2015 teilte die Steuerverwaltung den Rekurrenten mit, dass die einverlangten Unterlagen und Ergänzungen nicht eingereicht worden seien.