Da zu diesem Zeitpunkt die Ermessensveranlagungen pro 2013 bereits verarbeitet waren, nahm die Steuerverwaltung die Steuererklärung als Einsprache entgegen und informierte die Rekurrenten mit Schreiben vom 27. November 2014 entsprechend. Im Verlauf des Einspracheverfahrens forderte die Steuerverwaltung die Rekurrenten mehrfach vergeblich auf, Belege für Schuldzinsen und Schulden einzureichen. Gestützt auf die vorhandenen Unterlagen und die deklarierten Daten in der Steuererklärung pro 2013 stellte die Steuerverwaltung sodann mittels Berechnung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand ein Einkommensmanko von CHF 43'482.-- fest.