- 13 - tigt bzw. vorgenommen hat. Gegenüber dem Einspracheentscheid pro 2012 ist daher einzig der Ausbildungsabzug in der Höhe von CHF 6'200.-- zusätzlich zu gewähren, weshalb die Rekurse und Beschwerden teilweise gutzuheissen sind. Die Akten werden zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.