7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Steuerverwaltung im Einspracheentscheid pro 2012 die Kinderabzüge und die sich darauf abstützenden Folgeabzüge – mit Ausnahme des zusätzlichen Ausbildungsabzugs für den Sohn C.________ – sowie den Haushaltsabzug, den Abzug für selbstgetragene Krankheitskosten und den Versicherungsabzug korrekt berücksich-