O., N. 20 zu Art. 38a StG; TaxInfo, Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu den Krankheits- und Unfallkosten, publiziert unter , Rubriken "Einkommens- und Vermögenssteuern / Artikel 38a StG / Krankheits- und Unfallkosten / Ziff. 2.2 Nachweis der Krankheitskosten ab Steuerjahr 2006"). Macht die steuerpflichtige Person die Zöliakie-Pauschale geltend, kann sie sich darauf beschränken, das Vorliegen des Leidens sowie den Schweregrad darzutun und zu belegen (i.d.R. durch ein Arztzeugnis), ohne dass sie ihre Aufwendungen im Einzelnen darlegen und nachweisen muss.