- 10 - nahme, dass es sich vorliegend um eine separate Einliegerwohnung handelt und der Tochter D.________ die Sauna nicht ausschliesslich zur Nutzung zur Verfügung stand, hätten die Rekurrentin und der Sohn C.________ für die Benutzung der Sauna im Untergeschoss stets eine "fremde" Wohnung betreten müssen. Dies ist mithin eher ungewöhnlich und ein Indiz dafür, dass keine strikte Trennung der Wohnverhältnisse vorlag. Weiter ist anzunehmen, dass die Tochter Zugang zum gesamten Wohnhaus der Rekurrentin, beispielsweise zur Familienküche hatte und auch dort mehrheitlich die Mahlzeiten einnahm.