__ nicht zwei getrennte Haushalte geführt wurden. Aus der eingereichten Verkaufsdokumentation des Wohnhauses geht hervor (vgl. Beilage 5 des Rekurs- und Beschwerdeschreibens vom 12.6.2015, S. 19), dass sich im Untergeschoss des Wohnhauses neben der Waschküche, des Luftschutzraums, der Heizung und eines grossen Archivs eine Einliegerwohnung mit Küche, Toilette, Dusche und Sauna befindet. Aus dem in der Verkaufsdokumentation ersichtlichen Grundrissplan des Untergeschosses ist diese Einliegerwohnung nicht klar ersichtlich (vgl. Beilage 5 des Rekurs- und Beschwerdeschreibens vom 12.6.2015, S. 19, 21).