3.1.1 Des Weiteren beantragt die Vertreterin bei den Kantons- und Gemeindesteuern den zusätzlichen Ausbildungsabzug für beide Kinder. Da der Tochter D.________ der Kinderabzug nicht zusteht (siehe E. 3 hiervor) und dieser eine Voraussetzung für den Abzug ist, ist im Folgenden bloss zu prüfen, ob die Rekurrentin den zusätzlichen Ausbildungsabzug für ihren Sohn C.________ beanspruchen kann.