_ während ihres Bachelorstudiums im Rahmen ihrer (obligatorischen) praktischen Ausbildung erzielte. Auch vermag die Rekurrentin, aus dem Umstand, dass der Kinderabzug in einem früheren und in einem späteren Steuerjahr offenbar gewährt wurde, nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Jede Veranlagung stellt ein eigenes, von anderen Veranlagungen weitgehend un- -6- abhängiges Verfahren dar, in welchem die Behörden sowohl die tatsächliche als auch die rechtliche Ausgangslage vollumfänglich neu beurteilen dürfen.