3. Die Tochter D.________ (geboren 1990) war im Jahr 2012 am massgebenden Stichtag (31.12.2012) unstreitig volljährig und in der beruflichen Erstausbildung, die über die Mündigkeit hinaus dauerte. Sie studierte an der Universität Bern Betriebswirtschaftslehre (vgl. Immatrikulationsbestätigung; Steuerdossier, pag. 86). Da sie im entsprechenden Jahr ein Nettoerwerbseinkommen von insgesamt CHF 28'998.-- erzielte (vgl. Steuererklärung pro 2012 der Tochter D.________; Steuerdossier, pag.