_ bewohne. Der Versicherungsabzug sei berücksichtigt worden, wobei die Zinsen auf Sparkapitalien nicht zum pauschalen bzw. maximalen Versicherungsabzug zusätzlich gewährt werden könnten. Der zusätzliche Versicherungsabzug sei für den Sohn C.________ berücksichtigt worden, für die Tochter D.________ dagegen nicht, da dieser Abzug wiederum vom Kinderabzug abhängig sei. Die Zöliakie- Pauschale könne nicht vollumfänglich abgezogen werden, da diese dem bei Krankheitskosten geltenden Selbstbehalt unterliege. D. Die Vertreterin hat Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, wovon sie mit Eingabe vom 21. September 2015 Gebrauch gemacht hat.