Ferner kürzte sie die selbstgetragenen Krankheitskosten (inkl. Zöliakie-Pauschale) um den Selbstbehalt und reduzierte die deklarierten Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien auf den fixen bzw. maximalen Versicherungsabzug. Dagegen erhob die Rekurrentin, vertreten durch die E.________ AG (Vertreterin), mit Eingabe vom 18. Januar 2015 Einsprache, welche die Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 20. Mai 2015 teilweise guthiess. Hierbei gewährte die Steuerverwaltung für den Sohn C.________ den Kinderabzug, den Vermögensabzug und den zusätzlichen Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien (sog. zusätzlicher Versicherungsabzug).