Rekurrent über diese für seine Ex-Ehegattin nachteiligen Folgen informiert worden. Hierbei ist er aufgefordert worden, eine (schriftliche) Bestätigung seiner Ex-Ehegattin beizubringen, worin sie den zusätzlich (über den gemäss Trennungsvereinbarung hinausgehenden) erhaltenen (und auch versteuerten) Betrag bestätigt (vgl. Schreiben der Steuerrekurskommission vom 9.3.2016). Eine entsprechende Änderung der Trennungsvereinbarung in Form einer schriftlichen Bestätigung seiner Ex-Ehegattin hat der Rekurrent jedoch nicht eingereicht.