5. Im zweiten Halbjahr 2011 hat der Rekurrent entgegen der Trennungsvereinbarung ab 1. Juli 2011 nachweislich (weiterhin) die monatlichen Kosten für die Kita (CHF 4'464.--) und zwei Rechnungen für die Spielgruppe (CHF 570.--) bezahlt, obwohl diese von der Ex-Ehegattin zu bezahlen waren, womit er letztlich einen über die vereinbarten Unterhaltsbeiträge hinausgehenden höheren Unterhaltsabzug geltend macht.