-7- los (vgl. Lohnausweis 2011 der I.________ vom 14.2.2012; Steuerdossier, pag. 57; Formular 2 der Steuererklärung 2011; Steuerdossier, pag. 69) und seine Ex-Ehegattin im Jahr 2011 zu 40 Prozent erwerbstätig (vgl. Formulare 2 und 6 der Steuererklärung der Ex-Ehegattin pro 2011). Im ersten Halbjahr 2011 in der Zeit bis zum 13. April 2011 waren die Voraussetzungen des Kinderdrittbetreuungsabzugs kumulativ erfüllt, da Mehrkosten (ein Tag pro Woche bzw. 20 Prozent in der Kita) für die (rund) 4-jährigen Kinder entstanden und diese im gleichen Haushalt wie die Eltern lebten. Auch entstanden Kosten für die Drittbetreuung (20 Prozent), weil der