-6- 1. Juli 2011 für seine zwei Kinder monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von jeweils CHF 1'100.--, somit insgesamt CHF 2'200.-- pro Monat, zu leisten. Die Ex-Ehegattin, welche die Kinder- und Betreuungszulagen von damals CHF 532.-- pro Monat bezog, verpflichtete sich im Gegenzug, ab dem 1. Juli 2011 sämtliche Rechnungen für die Kinder (Krankenkasse, Kindersparplan, Versicherungen, Kita und Spielgruppe) zu bezahlen (vgl. Ziff. 3 der Trennungsvereinbarung; Steuerdossier, pag.