Steuerdossier, pag. 55). Ferner geht daraus hervor, dass die gemeinsamen Kinder, die Zwillinge C.________ und D.________ (geboren 2007) unter die gemeinsame Obhut der Eltern gestellt wurden, wobei sie von Sonntag- bis Donnerstagabend bei der Mutter und von Donnerstag- bis Sonntagabend beim Vater bzw. Rekurrenten wohnten bzw. betreut wurden. Die Kita besuchten die Kinder am Dienstag (vgl. Ziff. 2 der Trennungsvereinbarung; Steuerdossier, pag. 55). Des Weiteren verpflichtete sich der Rekurrent, ab