Merkblätter / Einkommens- und Vermögenssteuern / Steuerjahr 2011 / MB 12", S. 2 und S. 4). 4. Vorliegend geht aus der gerichtlich genehmigten Trennungsvereinbarung vom 12. September 2011 hervor, dass sich der Rekurrent per 1. Juni 2011 von seiner (Ex-)Ehegattin trennte und Letztere am selben Datum die eheliche Wohnung verliess und in eine eigene Wohnung zog (vgl. Ziff. 1 der Trennungsvereinbarung; Steuerdossier, pag.