Die Kinderdrittbetreuungskosten habe jedoch ausschliesslich er bezahlt. Falls die Steuerverwaltung an ihrer Lösung festhalten wolle, beantragte der Rekurrent für das Steuerjahr 2011 (und den Folgejahren) die vollständigen Drittbetreuungskosten von je CHF 9'000.-- (Kita) und von je CHF 570.-- (Spielgruppe) pro Kind, ausmachend insgesamt CHF 19'140.--. Mit Einspracheentscheid vom 20. Mai 2015 wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab. B. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 30. Mai 2015 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde