A. A.________ (Rekurrent) trennte sich per 1. Juni 2011 von seiner Ehegattin B.________. Die zwei gemeinsamen Kinder wurden gemäss Trennungsvereinbarung unter die gemeinsame Obhut der Eltern gestellt, wobei sie von Sonntag- bis Donnerstagabend bei B.________ (Ex-Ehegattin) und von Donnerstag- bis Sonntagabend beim Rekurrenten wohnten. In der Steuererklärung 2011 deklarierte der Rekurrent pro Kind einen halben Kinderabzug, auswärtige Ausbildungskosten von je CHF 1'140.-- für die Spielgruppe bzw. je CHF 9'000.-- für die Kita sowie bezahlte Unterhaltsbeiträge an seine von ihm damals getrennt lebende (Ex-)Ehegattin von insgesamt CHF 13'200.--.