2. Die Beschwerde pro 2010 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid vom 20. November 2014 aufgehoben. Die Akten werden zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Der Rekurs pro 2011 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid vom 20. November 2014 aufgehoben. Die Akten werden zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 4. Die Beschwerde pro 2011 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid vom 20. November 2014 aufgehoben. Die Akten werden zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.