BSG 168.811]), auf der Grundlage der eingereichten Kostennote vom 3. Dezember 2015 festgesetzt. Wobei von einem Stundenansatz von CHF 250.-- auszugehen ist Die Parteikosten werden auf CHF 4'500.--, zusätzliche Auslagen von CHF 192.-- und 8 % Mehrwertsteuer ausmachend total CHF 5'067.--, festgesetzt. - 13 - Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Rekurs pro 2010 wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid vom 20. November 2014 aufgehoben. Die Akten werden zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.