Obwohl zu einigen Punkten materiell Stellung genommen werden konnte, kann auf Grund der Aktenlage bei der Steuerrekurskommission kein Endentscheid getroffen werden (vgl. E. 5.7). Kommt hinzu, dass die Steuerverwaltung ihre Praxis im Verlaufe des vorliegenden Verfahrens angepasst hat (vgl. E. 4.2). Die Steuerrekurskommission weist deshalb entsprechende Fälle (betreffend die alte Praxis zum wirtschaftlichen Neubau) in der Regel zurück, damit die Steuerverwaltung ihre neue Praxis weiter konkretisieren kann (vgl. RKE 100.2013.463 vom 22.9.2015, E. 7; RKE 100.2013.72 vom 16.6.2015, beide nicht publiziert).