5.7 Auf Grund der Aktenlage kann die Steuerrekurskommission keine neue Ausscheidung der Kosten bezüglich Bodenaufbaus vornehmen. Obwohl die Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 16. Januar 2015 aufgefordert hat, die vollständigen Steuerakten der strittigen Periode sowie die Unterlagen, welche beim Einspracheentscheid verwendet worden sind, einzureichen, finden sich in den Akten keine Rechnungen zu den ausgeführten Arbeiten bzw. zu den in E. 5.1 und 5.2 erwähnten Positionen. Wegen der fehlenden Rechnungen konnten im Übrigen auch die unbestritten gebliebenen Positionen (sowie die dort verwendeten