Der Auffassung der Steuerverwaltung kann in diesem Punkt nicht gefolgt werden. Die Rekurrenten führen weiter aus, dass der bisherige Sandsteinboden abgetragen worden sei, um eine Bodenisolation einzufügen. Der Einbau einer Bodenisolation sei als Massnahme zur Energieeffizienz immer Unterhalt, auch wenn ein besser isoliertes Haus einen Mehrwert darstelle (Stellungnahme, Ziff. 1.2, S. 2).