- 11 - darstelle, könnten die damit zusammenhängenden Kosten nicht zum Abzug zugelassen werden (Vernehmlassung, Ziff. 2.2, S. 5). Die Steuerrekurskommission schliesst sich der Auffassung der Steuerverwaltung an. Der Cheminéeofen ist eindeutig eine erhebliche Verbesserung der bisherigen Situation, zumal das gesamte Dachgeschoss einer neuen Nutzung (Wohnen) zugeführt worden ist. Der Cheminéeofen dient heute dem Bedürfnis nach Komfort und Gemütlichkeit, während der Brotofen und die offene Feuerstelle früher eine praktische Notwendigkeit waren. Insofern kann auch nicht von Ersatz von bereits vorhandener Anlagen gesprochen werden (vgl. E. 4.1).