5.4 Die Steuerverwaltung bemerkt zum Wintergarten, dass dieser anstelle des bisherigen einfachen Anbaus ("Schopf") errichtet worden sei. Der Wintergarten sei neu auf einer Stahlbetonplatte als Wohnraumerweiterung zur neu ausgebauten Zweizimmerwohnung im Erdgeschoss errichtet worden. Auf Grund der damit einhergehenden Wohnraumerweiterung/Verbesserung/Nutzungsänderung sei der Abzug der entsprechenden Kosten ebenso ausgeschlossen wie diejenigen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Garage (vgl. zum Ganzen Vernehmlassung, Ziff. 2.2, S. 5).