-6- zusammengefasst. Soweit die Steuerrekurskommission eine Begründung weder antizipiert aus der Art der Arbeit noch auf Grund der vorhandenen Unterlagen nachvollziehen kann, wird das mit "?" vermerkt. In den Tabellen bedeutet "M/U", dass ein pro Position fraglicher Betrag im Verhältnis des insgesamt abziehbaren Unterhalts bzw. nicht abziehbaren Mehrwerts verteilt worden ist. Übereinstimmende Auffassungen werden grau hinterlegt. Die ausgewiesenen Beträge verstehen sich in CHF. Für die Steuerverwaltung wird die Abkürzung "SV" verwendet, für die Rekurrenten "R". 5.1 Steuerperiode 2010: