Betreffend die Steuerperiode 2011 erklären die Rekurrenten insbesondere, dass der Ersatz eines Brotofens und einer offenen Feuerstelle durch einen Cheminéeofen zum Preis eines üblichen Schwedenofens im Dachgeschoss jedenfalls Unterhalt darstelle. Abschliessend wird darauf hingewiesen, dass sämtliche durch die Steuerverwaltung anteilig vorgenommenen Korrekturen (z.B. Architektenhonorar) entsprechend der Position der Rekurrenten zu modifizieren bleiben. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.