Die bestehende kleine Wohnung und das "Knechtzimmer" wurden renoviert. Der frühere Schlacht- und Speicherraum wurde unter Einbezug des alten Ofens in eine Wohnnutzung überführt. Die in den jeweiligen Steuererklärungen 2010 und 2011 deklarierten Liegenschaftsunterhaltskosten basierten auf einer Ausscheidung des beauftragten Architekten zwischen Mehrwert und Unterhalt. Diese Ausscheidung sei zutreffend und beachte insbesondere die ausserfiskalischen Zielsetzungen im Zusammenhang mit Energiespar- und den denkmalpflegerischen Massnahmen.