-2- (Steuerperiode 2010) und von CHF 187'702.-- (Steuerperiode 2011) zum Abzug zuzulassen. Die Rekurrenten erläutern, dass die Liegenschaft aus dem 18. Jahrhundert stamme und in ihrer Gesamtheit in das Verzeichnis der unter Schutz gestellten Gebäude genommen worden ist. Die Liegenschaft sei unter Beachtung der denkmalschützerischen Anliegen renoviert und ausgebaut worden. Bei der Renovation wurde ein angebauter "Schopf" abgerissen und durch einen transparenten Wintergarten ersetzt, damit die mit Sandstein gefasste Fassade wieder sichtbar wurde. Die bestehende kleine Wohnung und das "Knechtzimmer" wurden renoviert.