Als Begründung verwies die Steuerverwaltung auf die Expertenberichte/Stellungnahmen der Abteilung amtliche Bewertung vom 24. Juni 2014 und 18. August 2014. C. Gegen diese Einspracheentscheide erheben die Rekurrenten bzw. C.________ (Vertreter) mit Eingabe vom 19. Dezember 2014 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde betreffend die Steuerperioden 2010 und 2011. Beantragt wird, die Liegenschaftsunterhaltskosten im Umfang von CHF 478'312.--